IMMO GENERATION AG
Moderne, gepflegte Mehrfamilienhäuser am Ufer des Bodensees in der Ostschweiz, die eine professionelle Immobilienverwaltung erfordern.
Immobilienverwaltung, Ratgeber 3. August 2026 8 Min Lesezeit

Immobilienverwaltung wechseln: Ihr Leitfaden für die Ostschweiz

Sie sind unzufrieden mit Ihrer aktuellen Liegenschaftsverwaltung? Ein Wechsel kann den Wert Ihrer Immobilie sichern. Unser Leitfaden für Eigentümer in der Ostschweiz.

Eine Liegenschaft ist eine bedeutende Investition. Ob Mehrfamilienhaus in Arbon, Stockwerkeigentum in Amriswil oder ein Geschäftshaus in St. Gallen – Sie vertrauen darauf, dass Ihre Immobilie professionell und umsichtig betreut wird. Doch was, wenn die Zusammenarbeit mit der aktuellen Immobilienverwaltung nicht mehr stimmt? Schlechte Erreichbarkeit, intransparente Abrechnungen oder vernachlässigter Unterhalt sind ernstzunehmende Signale. Ein Wechsel der Verwaltung ist dann kein Eingeständnis eines Fehlers, sondern eine strategische Entscheidung zur Werterhaltung und -steigerung Ihrer Immobilie.

Gerade in der Ostschweiz, einer dynamischen Region mit unterschiedlichen lokalen Märkten, ist eine kompetente Verwaltung entscheidend. Der Entschluss, die Immobilienverwaltung zu wechseln, mag Aufwand bedeuten, doch die Vorteile einer professionellen und engagierten Betreuung überwiegen bei Weitem. Dieser Beitrag begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigt, worauf Sie als Eigentümer im Thurgau und in der Region St. Gallen besonders achten sollten.

Gründe für einen Wechsel: Wann ist es Zeit zu handeln?

Unzufriedenheit schleicht sich oft langsam ein. Ein einzelner Fehler ist selten der Auslöser, meist ist es eine Summe von Versäumnissen. Wenn Sie mehrere der folgenden Punkte bei Ihrer aktuellen Verwaltung beobachten, ist es an der Zeit, einen Wechsel ernsthaft zu prüfen:

  • Mangelnde Kommunikation: Anrufe bleiben unbeantwortet, E-Mails werden wochenlang ignoriert. Sie erhalten keine proaktiven Informationen über wichtige Vorkommnisse in Ihrer Liegenschaft.
  • Intransparente Finanzen: Die Jahresabrechnung ist unübersichtlich, Belege fehlen oder sind nur schwer nachvollziehbar. Sie haben das Gefühl, die Kosten nicht vollständig kontrollieren zu können.
  • Vernachlässigter Unterhalt: Notwendige Reparaturen werden aufgeschoben, Offerten für Sanierungen lassen auf sich warten. Ein tropfendes Dach in einer Wohnung in Romanshorn wird nicht zeitnah repariert, was zu Folgeschäden und unzufriedenen Mietern führt.
  • Hoher Leerstand: Wohnungen stehen über längere Zeit leer, ohne dass sichtbare Anstrengungen zur Wiedervermietung unternommen werden. Die Verwaltung kennt den lokalen Markt am Bodensee zu wenig, um marktgerechte Mietzinse festzulegen.
  • Häufige Mieterwechsel und Beschwerden: Wenn sich Mieterbeschwerden häufen oder die Fluktuation hoch ist, kann das ein Hinweis auf eine mangelhafte Betreuung der Mieterschaft sein.
  • Fehlende strategische Beratung: Eine gute Verwaltung agiert vorausschauend. Sie sollte Sie auf anstehende Sanierungen, gesetzliche Änderungen oder Optimierungspotenziale (z.B. bei Energiekosten) hinweisen.

Erkennen Sie Ihre Situation wieder? Dann ist der erste Schritt, das Gespräch zu suchen. Bleibt eine Verbesserung aus, sollten Sie den Wechsel vorbereiten.

Der richtige Zeitpunkt: Kündigungsfristen und Vertragsdetails

Bevor Sie handeln, ist ein genauer Blick in den bestehenden Verwaltungsvertrag unerlässlich. Dieses Dokument regelt die Bedingungen für eine Beendigung der Zusammenarbeit. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  1. Kündigungsfrist: In der Schweiz sind Fristen von drei bis sechs Monaten üblich. Meist kann der Vertrag nur auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag oft automatisch um ein weiteres Jahr.
  2. Form der Kündigung: Eine Kündigung sollte immer schriftlich und per Einschreiben erfolgen. So haben Sie einen rechtssicheren Nachweis über den fristgerechten Versand.
  3. Ausserordentliche Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch die Verwaltung möglich, zum Beispiel bei nachweislicher Veruntreuung von Geldern. Dies ist in der Praxis oft schwer durchzusetzen und sollte rechtlich geprüft werden.

Planen Sie den Wechsel also mit genügend Vorlauf. Wenn Ihre Kündigungsfrist beispielsweise sechs Monate auf den 31. Dezember beträgt, muss die Kündigung bis spätestens Ende Juni bei der Verwaltung eintreffen. Dieser Zeitpuffer gibt Ihnen die nötige Ruhe, um eine passende neue Liegenschaftsverwaltung im Thurgau oder in der Region St. Gallen zu finden.

Die Suche nach der neuen Verwaltung: Worauf achten?

Die Suche nach einem neuen Partner ist die Kernaufgabe beim Verwaltung wechseln in der Ostschweiz. Nehmen Sie sich Zeit für die Evaluation und prüfen Sie potenzielle Kandidaten auf Herz und Nieren. Folgende Kriterien sind entscheidend:

  • Regionale Verankerung: Kennt die Verwaltung den lokalen Markt in Ihrer Gemeinde? Eine Immobilienverwaltung in St. Gallen sollte die Mietpreise und Besonderheiten der Stadt kennen, während ein Verwalter in Romanshorn ein Netzwerk an lokalen Handwerkern rund um den Bodensee pflegen sollte. Regionale Expertise ist Gold wert.
  • Transparenz und klare Honorare: Lassen Sie sich die Honorarstruktur genau erklären. Gibt es Pauschalen oder wird nach Aufwand abgerechnet? Was ist im Grundhonorar enthalten und welche Leistungen werden separat verrechnet? Eine seriöse Verwaltung legt ihre Konditionen offen.
  • Persönlicher Kontakt und Erreichbarkeit: Werden Sie einen festen Ansprechpartner haben? Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sie in Notfällen erreichbar ist? Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen ein gutes Gefühl für die Chemie und die Professionalität des Teams.
  • Digitale Prozesse: Fragt nach den eingesetzten Tools. Bietet die Verwaltung ein Eigentümer- oder Mieterportal? Eine moderne Software für die Buchhaltung und die Dokumentenablage erleichtert die Zusammenarbeit und sorgt für Transparenz.
  • Referenzen: Bitten Sie um Referenzen von bestehenden Kunden mit vergleichbaren Liegenschaften in Ihrer Region. Ein Anruf bei einem anderen Eigentümer kann wertvolle Einblicke in die tägliche Arbeit der Verwaltung geben.

Der Wechselprozess: Schritt für Schritt zum Erfolg

Ein gut geplanter Übergang ist entscheidend, um Unterbrüche zu vermeiden. Gehen Sie systematisch vor:

  1. Alten Vertrag kündigen: Senden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen.
  2. Neue Verwaltung mandatieren: Unterzeichnen Sie den neuen Verwaltungsvertrag, dessen Beginn nahtlos an das Ende des alten Vertrags anschliesst.
  3. Übergabeprotokoll erstellen: Definieren Sie gemeinsam mit der neuen Verwaltung, welche Unterlagen und Informationen benötigt werden. Dazu gehören unter anderem:
    • Alle Mietverträge und Mieterdossiers
    • Schlüsselverzeichnisse und Pläne der Liegenschaft
    • Die gesamte Buchhaltung der letzten Jahre
    • Service- und Wartungsverträge (Heizung, Lift, Hauswartung)
    • Mietzinsdepot-Abrechnungen
    • Unterlagen zu laufenden Versicherungsfällen oder Rechtsstreitigkeiten
  4. Kommunikation an alle Beteiligten: Die neue (oder nach Absprache die alte) Verwaltung informiert die Mieter, den Hauswart, Energielieferanten und andere Vertragspartner über den Wechsel. Wichtig ist vor allem die Mitteilung der neuen Bankverbindung für die Mietzinseinzahlungen.
  5. Dokumentenübergabe: Vereinbaren Sie einen festen Termin für die Übergabe aller Unterlagen. Die neue Verwaltung sollte den Erhalt der Dokumente prüfen und quittieren. Seien Sie darauf vorbereitet, dass dies manchmal eine Herausforderung sein kann, wenn die alte Verwaltung unkooperativ ist.

Häufige Stolpersteine und wie Sie sie umgehen

Der häufigste Stolperstein ist eine unkooperative, abgebende Verwaltung. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können den Start erheblich erschweren. Hier hilft nur Hartnäckigkeit und das Setzen klarer, schriftlicher Fristen. Im schlimmsten Fall muss der Rechtsweg beschritten werden, was aber die Ausnahme sein sollte.

Ein weiterer Punkt ist die Schlussabrechnung. Prüfen Sie diese genau. Die neue Verwaltung kann Ihnen dabei helfen, die Abrechnung der alten Verwaltung auf Plausibilität zu kontrollieren. Klären Sie auch, wer für die Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung für die laufende Periode zuständig ist. Normalerweise übernimmt dies die neue Verwaltung, die dafür die notwendigen Daten von der alten erhält.

Letztlich ist der Aufwand eines Wechsels überschaubar, wenn er gut vorbereitet wird. Die Chance auf eine bessere Betreuung, optimierte Rendite und langfristige Werterhaltung Ihrer Immobilie sollte die Mühe in jedem Fall wert sein.

Wie wir helfen

Bei der Immo Generation AG in Romanshorn kennen wir die Herausforderungen, die ein Immobilienverwaltung wechseln mit sich bringt. Mit unserer tiefen Verwurzelung in der Ostschweiz, von Amriswil über Arbon bis St. Gallen, begleiten wir Sie persönlich und kompetent durch den gesamten Prozess. Wir sorgen für eine nahtlose Übergabe und eine Verwaltung, die den Wert Ihrer Liegenschaft aktiv fördert und schützt. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Immobilie kennenzulernen.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für einen Verwaltungsvertrag?+
Die Kündigungsfristen sind im Verwaltungsvertrag geregelt und betragen in der Schweiz meist drei bis sechs Monate. Üblicherweise ist eine Kündigung nur auf das Ende des Kalenderjahres möglich. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau, um die Frist nicht zu verpassen.
Kann ich die Immobilienverwaltung auch unter dem Jahr wechseln?+
Ein Wechsel unter dem Jahr ist nur möglich, wenn der Vertrag dies explizit vorsieht oder wenn ein Grund für eine ausserordentliche, fristlose Kündigung vorliegt. Letzteres ist bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen der Fall und oft schwer nachzuweisen. Die Regel ist die ordentliche Kündigung zum Vertragsende.
Welche Unterlagen sind für die Übergabe an die neue Verwaltung wichtig?+
Entscheidend sind alle Mieterdossiers mit Mietverträgen, die komplette Buchhaltung, Pläne der Liegenschaft, Schlüsselverzeichnisse sowie alle Service- und Wartungsverträge. Auch die Dokumentationen der Mietzinsdepots müssen lückenlos übergeben werden.
Wer informiert die Mieter über den Wechsel der Verwaltung?+
In der Regel übernimmt die neue Verwaltung die Kommunikation mit den Mietern. Dies sollte in Absprache mit Ihnen als Eigentümer geschehen. Wichtig ist, dass die Mieter rechtzeitig über den neuen Ansprechpartner und die neue Bankverbindung für die Mietzahlungen informiert werden.
Was kann ich tun, wenn die alte Verwaltung die Unterlagen nicht herausgibt?+
Setzen Sie der alten Verwaltung schriftlich per Einschreiben eine angemessene Frist zur Herausgabe der Unterlagen. Weisen Sie darauf hin, dass sie gesetzlich zur Übergabe verpflichtet ist. Reagiert sie nicht, kann Ihnen Ihre neue Verwaltung oder ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Entstehen Kosten, wenn ich die Liegenschaftsverwaltung wechsle?+
Für den reinen Wechsel fallen normalerweise keine direkten Gebühren an. Kosten entstehen indirekt durch Ihren eigenen Zeitaufwand für die Suche und den Übergabeprozess. Langfristig zahlt sich ein Wechsel zu einer besseren Verwaltung durch optimierte Kosten und höhere Mieteinnahmen jedoch meist aus.
Wie finde ich eine gute neue Verwaltung im Thurgau?+
Achten Sie auf regionale Erfahrung, transparente Honorare und gute Referenzen. Suchen Sie nach Verwaltungen mit Sitz in der Region, wie z.B. in Romanshorn oder Amriswil. Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen den besten Eindruck von der Professionalität und der Arbeitsweise.
Was geschieht mit den Mietkautionen beim Verwaltungswechsel?+
Die Mietzinsdepots sind auf Sperrkonten angelegt, die auf den Namen des Mieters lauten. Die Verwaltung hat lediglich eine Vollmacht. Bei einem Wechsel muss diese Vollmacht von der alten auf die neue Verwaltung übertragen werden; das Geld selbst bleibt auf den Konten der Mieter.
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